VermögensverwaltungEinzelfälle der Betriebsaufspaltung: Sind sie der Vermögensverwaltung zuzuordnen?
| Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Damit Sie Probleme erkennen und proaktiv lösen können, macht VB Sie in einer Beitragsserie mit den Einzelfällen vermögensverwaltender Tätigkeiten vertraut. Teil 5 liefert über Einzelfälle der Betriebsaufspaltung aus Sicht von Rechtsprechung und Finanzverwaltung. |
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AUSGABE: VB 4/2024, S. 7 · ID: 49975611