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VBVereinsBrief

Unfallversicherung Ehrenamtliche Chorsänger bei Adventssingen unfallversichert

31.01.202310657 Min. Lesedauer IWW

| Ehrenamtliche Mitglieder eines Frauenchors sind bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Diese Auffassung vertritt das BSG (Urteil vom 08.12.2022, Az. B 2 U 19/20 R, Abruf-Nr. 232762). Es hat damit die Entscheidung der Vorinstanz (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.09.2020, Az. L 6 U 14/20, Abruf-Nr. 223157) kassiert. |

Im konkreten Fall sollte am 03.12.2016 in den Räumlichkeiten einer evangelischen Kirchengemeinde ein öffentliches Adventssingen stattfinden. Darbietender war ein Frauenchor. Auf dem Weg zu diesem Auftritt verunglückte ein Chormitglied mit dem Pkw bei Glatteis und verletzte sich schwer. Die für Vereine und Religionsgemeinschaften zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft verneinte Versicherungsschutz. Auch die für ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte zuständige Unfallkasse lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls mangels Versicherungsschutzes ab. Anders jetzt das BSG. Es gab der Klage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls statt (BSG, Urteil vom 08.12.2022, Az. B 2 U 19/20 R, Abruf-Nr. 232762).

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AUSGABE: VB 2/2023, S. 2 · ID: 48867504

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