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VBVereinsBrief

RechnungslegungE-Rechnung im Verein: Finanzverwaltung veröffentliche erste Umsetzungshinweise

Abo-Inhalt29.08.20241781 Min. Lesedauer IWW

| Ab dem 01.01.2025 gilt die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können. Das Finanzministerium (FinMin) Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt erstmals zur E-Rechnungspflicht in gemeinnützigen Vereinen Stellung genommen. |

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AUSGABE: VB 9/2024, S. 12 · ID: 50140501

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