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VBVereinsBrief

RechnungslegungDas abweichende Wirtschaftsjahr bei Vereinen: So setzen Sie Vorgaben der Finanzverwaltung um

Abo-Inhalt03.01.20252 Min. Lesedauer IWW

| Gemeinnützige Vereine können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Das machen z. B. viele Schulförder- und -trägervereine, die sich am Schuljahr orientieren. Die Finanzverwaltung hat hierzu Vorgaben aufgestellt. VB zeigt Ihnen, worauf Vereine achten müssen. |

Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt kalenderjahresbezogen

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AUSGABE: VB 1/2025, S. 18 · ID: 50271694

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