ZweckbetriebeBFH: Keine Klagemöglichkeit gegen Nullbescheid
| Bei gemeinnützigen Körperschaften kann es dazu kommen, dass für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe keine Körperschaft- und Gewerbesteuer anfällt, ohne dass es sich um Zweckbetriebe handeln muss. Das kann der Fall sein, weil die Einnahmen unter der Umsatzfreigrenze von 45.000 Euro liegen oder eine Verlustverrechnung mit anderen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erfolgt. Durch den entsprechenden Steuerbescheid ist dann nicht geklärt, ob ein Zweckbetrieb vorliegt. Der BFH hat nun klargestellt, dass die Zweckbetriebsfrage in einem solchen Fall auch nicht gerichtlich geklärt werden kann. |
Um diesen Fall ging es beim BFH
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AUSGABE: VB 7/2022, S. 19 · ID: 48422365