MitgliedsbeiträgeBeitrag an Schulförderverein kann Schulgeld sein und zum Sonderausgabenabzug berechtigen
| Finanziert eine Ersatzschule in freier Trägerschaft den Schulbetrieb aus Mitteln, die der Schulförderverein aus Mitgliedsbeiträgen einnimmt, droht Eltern ein steuerlicher Nachteil. Weil die Beiträge verdeckte Schulgeldzahlungen darstellen, stellen sie keine Spenden dar. Weil sie aber nicht als Schulgeld an die Schule fließen, kann das Finanzamt den Sonderausgabenabzug verweigern. Dieses Problem hat der FG Münster zugunsten der Eltern gelöst: Auch die Förderbeiträge können ein Schulgeld sein und zum Sonderausgabenabzug berechtigen. Das letzte Wort hat aber der BFH. |
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AUSGABE: VB 1/2024, S. 3 · ID: 49853039