VermögensverwaltungAusgliederung von Zweckbetrieben: Sind sie gemeinnützigkeitskonform?
| Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Damit Sie Probleme proaktiv lösen können, macht VB Sie in einer Serie mit den Einzelfällen vermögensverwaltender Tätigkeiten vertraut. Teil 6 beschäftigt sich mit der Ausgliederung von Zweckbetrieben. |
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AUSGABE: VB 5/2024, S. 11 · ID: 50010816