SatzungAufnahme der Gemeinnützigkeit in die Satzung: Ist das eine Änderung des Vereinszwecks?
Abo-Inhalt05.09.20236108 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Satzungsänderungen sind knifflig. Insbesondere wenn sich der Vereinszweck und damit das Kernanliegen verändert. Ob die Aufnahme der Gemeinnützigkeit in die Vereinssatzung eine Zweckänderung darstellt, hatte jüngst das LG München zu klären. VB macht Sie mit dem Urteil vertraut. |
Zweckänderung bedarf Zustimmung aller Mitglieder
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VB 9/2023, S. 23 · ID: 49502703