Autokauf„Mangelbeseitigung“ durch einen Reset bei immer gleichem Symptom und unklarer Ursache
| Elektronisch basierte Probleme sind bei modernen Fahrzeugen die häufigste Fehlerquelle. „Versuch und Irrtum“ beherrscht da oftmals die Mangelbeseitigung. Aus Sicht des Käufers sind die Symptome oft identisch, mögen sie auch verschiedene Ursachen haben. In dieser Gemengelage gibt eine aktuelle BGH-Entscheidung Orientierung (6.9.22, VIII ZR 352/21, Abruf-Nr. 231721). |
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AUSGABE: VA 11/2022, S. 190 · ID: 48658377