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Juni 2025

Prozessrecht„Falsche Allianz“ verklagt: Rubrumsberichtigung

09.05.20256029 Min. Lesedauer IWW

| Wird statt der Allianz Versicherungs-AG versehentlich die Allianz Direct Versicherungs-AG als Beklagte benannt, ist das ein Fall der Rubrumsberichtigung, entschied das AG Ansbach. |

Denn eine „Berichtigung ist nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich möglich, wenn durch Auslegung des Parteivortrags feststeht oder erkennbar ist, wer als Partei gemeint ist und Interessen Dritter durch die Berichtigung nicht berührt werden (Zöller, ZPO, 34. Auflage, § 319, Rn. 17).“ Das Gericht hat sich für die Auslegung auf die der Klage beigefügt gewesene außergerichtliche Korrespondenz gestützt (AG Ansbach 14.3.24, 3 C 1053/23, Abruf-Nr. 247998, eingesandt von RA Martin Saager, Ansbach).

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AUSGABE: VA 6/2025, S. 95 · ID: 50414383

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