Aktuelle GesetzgebungWeitere Digitalisierung der Justiz – Auswirkungen auf StPO und OWiG
| Wir hatten über die vorgesehene weitere Digitalisierung der Justiz berichtet (Abruf-Nr. 50013554). Inzwischen ist das „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ vom 12.7.24 (BGBl I Nr. 234) in Kraft getreten. Einige der (wichtigen) Änderungen in StPO und OWiG treten allerdings erst am 1.1.26 in Kraft. Folgende Änderungen/Ergänzungen sind von Bedeutung: |
Die Nutzungspflicht des § 32d S. 2 StPO – Stichwort: beA/elektronisches Dokument – ist auf die Rücknahme der Berufung und der Revision sowie den Einspruch gegen den Strafbefehl und dessen Rücknahme ausgedehnt worden. Diese Änderung gilt aber erst ab 1.1.26. Als Verteidiger sollte man allerdings nach Möglichkeit jetzt schon diesen Weg gehen.
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AUSGABE: VA 9/2024, S. 156 · ID: 50105184
