Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VA Verkehrsrecht aktuell
  3. Umweltprämie des Herstellers: In welchem Zustand muss das Altfahrzeug abgegeben werden?

AutokaufUmweltprämie des Herstellers: In welchem Zustand muss das Altfahrzeug abgegeben werden?

10.02.20221546 Min. Lesedauer IWW

| Ein Fahrzeughersteller lobt eine nicht staatliche „Umweltprämie“ aus, wenn im Gegenzug zum Kauf eines Neufahrzeugs ein dem Käufer gehörendes Altfahrzeug zur Entsorgung abgeliefert wird. In den Bedingungen ist geregelt, dass das Altfahrzeug ein „noch rollfähiges Kraftfahrzeug“ sein muss. Ein Motorschaden, der ja durchaus der Anlass für die Kaufentscheidung sein könnte, ist also kein Hindernis. |

Der Käufer des Neufahrzeugs bringt allerdings nur eine weitestgehend ausgeschlachtete Karosserie mit Türen. An diesem Torso waren Schwerlastrollen montiert. So nicht, entschied das OLG Nürnberg (29.7.21, 13 U 236/21, Abruf-Nr. 226081).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VA 3/2022, S. 37 · ID: 47908733

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte