Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VA Verkehrsrecht aktuell
  3. Schadenersatz für Kollision mit verkehrsberuhigenden Blumenkübeln?

HaftungsrechtSchadenersatz für Kollision mit verkehrsberuhigenden Blumenkübeln?

09.09.20228804 Min. Lesedauer IWW

| Muss eine Stadt Schadensersatz leisten, wenn ein Autofahrer bei Dunkelheit mit einem zur Verkehrsberuhigung in einer Spielstraße aufgestellten Blumenkübel kollidiert? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. |

Geklagt hatte ein Autofahrer, der seine Tochter besucht hatte. Diese wohnte in einer Spielstraße. Zur Verkehrsberuhigung hatte die Stadt dort zwei anthrazitfarbene Blumenkübel aufgestellt. Eine besondere Markierung oder Kennzeichnung wiesen die Pflanztröge nicht auf. Als der Mann abends gegen 18:00 Uhr in die Straße einbog, übersah er den in Fahrtrichtung rechts aufgestellten Blumenkübel und kollidierte mit ihm. An seinem Auto entstand ein Schaden in Höhe von 1.339,63 EUR.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 48567391

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte