Subjektbezogener SchadenbegriffPraxisprobleme rund um die „neue Antragstellung“: Leser fragen, VA antwortet
| Die aus der Feinjustierung des subjektbezogenen Schadenbegriffs durch den BGH resultierende Aufforderung an den Versicherer, jeweils direkt an den Rechnungssteller (Werkstatt, Gutachter, Abschleppunternehmer etc.) zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der eventuellen Rückforderungsansprüche des Geschädigten gegen den Rechnungssteller an den Schädiger bzw. Versicherer pendelt sich so langsam ein. Dabei tauchen aber immer wieder Aspekte auf, die die Anwälte verunsichern. In diesem Kontext wurden wir mit vielen Fragen konfrontiert, die wir hier beantworten. |
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AUSGABE: VA 6/2024, S. 95 · ID: 50023123