FahrverbotNeues zum Fahrverbot
| Wir stellen Ihnen einige neuere Entscheidungen vor, die sich mit dem Fahrverbot nach § 25 StVG befassen. Die Entscheidungen enthalten allerdings nichts wesentlich Neues, sondern bestätigen nur die ständige Rechtsprechung der OLG. |
Das OLG Zweibrücken hat noch einmal zum Absehen vom Fahrverbot wegen langer Verfahrensdauer Stellung genommen (OLG Zweibrücken 22.5.25, 1 ORbs 3 SsBs 56/23, Abruf-Nr. 249697). Es geht mit der ständigen Rechtsprechung anderer OLG davon aus, dass die Frage, ob ein Absehen von einem Fahrverbot wegen langer Verfahrensdauer zu erwägen ist, eine Frage des Einzelfalls ist. Es kommt regelmäßig erst in Betracht, wenn seit der zu ahnenden Ordnungswidrigkeit – nach Auffassung des OLG – deutlich mehr als zwei Jahre vergangen sind. Hierbei sei grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen Tat und letzter tatrichterlicher Entscheidung abzustellen. Bei einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung komme in Betracht, dass ein ordnungsgemäß verhängtes Fahrverbot teilweise oder vollständig als vollstreckt gelte. Ob eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vorliege, ist eine Frage des Einzelfalls. Das AG müsse in einem solchen Fall erkennen lassen, dass es diesen Gesichtspunkt erwogen hat. Das OLG hat im entschiedenen Fall eine Woche von einem einmonatigen Fahrverbot als vollstreckt angesehen.
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