FahrerlaubnisentzugNeues KCanG/CanG und Fahrerlaubnisentzug
| Am 1.4.24 sind das KCanG und das CanG in Kraft getreten. Diese enthielten auch Änderungen zur FEV. Betroffen waren vor allem die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum. Die Änderungen zielen darauf ab, die (neue) Rechtslage zu präzisieren und gleichzeitig auf die (Teil-)Legalisierung zu reagieren. Es liegt nun eine erste OVG-Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum nach neuem Recht vor. |
Im Fall des OVG Saarland (7.8.24, 1 B 80/24, Abruf-Nr. 243959) war einem Fahrlehrer die Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums entzogen worden. Sein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hatte zwar beim OVG keinen Erfolg. Das OVG macht aber interessante Ausführungen zu den Auswirkungen des KCanG/CanG: Es verweist darauf, dass maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist. Die Widerspruchsbehörde müsse ihrer Entscheidung daher ggf. das am 1.4.24 in Kraft getretene neue Recht zugrunde legen.
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AUSGABE: VA 12/2024, S. 215 · ID: 50152352