UnfallschadensregulierungKein Abzug Neu für Alt beim Schadensersatz für die Beschädigung von Anpralldämpfern (Leitplanken) an einer Bundesautobahn
| Es findet kein Abzug Neu für Alt beim Schadensersatz für die Beschädigung eines Anpralldämpfers an einer Bundesautobahn statt, wenn es sich bei dem Anpralldämpfer nicht um ein eigenständiges Bauwerk handelt, sondern er regelmäßig mit einer Erneuerung der Gesamtanlage ausgetauscht wird. |
So entschied es das OLG Bremen (15.8.24, 1 U 14/24). Im Übrigen wies das Gericht darauf hin, dass es für die Geltendmachung eines Abzugs Neu für Alt nicht ausreicht, wenn der Schädiger lediglich pauschal den Eintritt eines Vermögensvorteils für den Geschädigten behauptet.
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