WiederbeschaffungswertGroßkundenrabatt hat keinen Einfluss auf WBW
| Wird der Wiederbeschaffungswert (WBW) für ein Fahrzeug ermittelt, ist mit seltenen Ausnahmefällen ein bereits benutztes Fahrzeug, also ein Gebrauchtwagen, betroffen. Ist Geschädigter eine Fahrzeugflotte, bei denen man einen Großkundenrabatt für Neuwagen vermuten kann, oder gar ein Autohaus, behaupten Versicherer immer häufiger, der Großkundenrabatt auf Neuwagen müsse den WBW in irgendeiner Weise beeinflussen. |
1. Der Vertragshändler und der Werksabgabepreis
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AUSGABE: VA 8/2022, S. 135 · ID: 48457058
