SteuerrechtElektronische Fahrtenbücher müssen zeitnah geführt werden
22.05.2024457 Min. LesedauerVon StB Jürgen Derlath, Münster
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| Auch ein elektronisches Fahrtenbuch ist zeitnah zu führen. Nachträgliche Änderungen müssen programmtechnisch ausgeschlossen oder aber zumindest unmittelbar erkennbar sein (FG Düsseldorf 24.11.23, 3 K 1887/22 H[L]). |
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