HaftungsrechtEin Betonsockel in der Tiefgarage ist kein überraschendes Hindernis
| Ein kniehoher Betonsockel in einer Tiefgarage ist kein überraschendes Hindernis, auch wenn er nicht besonders markiert ist. Ein Zusammenstoß ist daher selbst verschuldet. |
Eine Münchnerin parkte im November 2022 in der Tiefgarage ihres Arbeitgebers. Beim Ausparken stieß sie mit der Beifahrertüre ihres BMWs versehentlich gegen einen rechteckigen, ca. kniehohen Sockel einer Säule. Der Sockel befand sich unterhalb der Sichtachse und war nicht gekennzeichnet oder markiert.
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