HaftungsrechtDuplex-Garage: Vor Betätigen der Hebevorrichtung muss Stand der Fahrzeuge nicht kontrolliert werden
| Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Nutzer einer Duplex-Garage vor Betätigung der Hebevorrichtung nicht zur Kontrolle verpflichtet ist, ob die Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt sind. |
Der Kläger begehrt von dem Beklagten Schadenersatz in Höhe von 4.894,60 EUR wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage. Der Kläger ist Halter eines Audi A6 und Nutzer der unteren Etage einer Duplex-Garage, der Beklagte ist Nutzer der oberen Etage. An einem Morgen bediente der Beklagte die Hebevorrichtung, um an sein Fahrzeug zu gelangen. Beim Absenken des Parkplatzes hörte der Beklagte ein kratzendes Geräusch und fuhr den Stellplatz wieder nach oben.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 50190174