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WertminderungDie Wertminderungs-Nebelkerze des BGH zum „Netto“ beim beschädigten Privatfahrzeug

Abo-Inhalt17.10.20242996 Min. LesedauerVon RA Joachim Otting, Hünxe

| Die Entscheidungen des BGH zur Behandlung der Wertminderung an einem Fahrzeug, für das der Geschädigte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, war vorhersehbar: Weil es um die Auswirkung der Wertminderung in der Vermögensbilanz des Geschädigten geht und die Wertminderung als Position ohne Leistungsaustausch beim gedachten Verkauf des Fahrzeugs zu einem verminderten Verkaufspreis mutiert (also mit Leistungsaustausch), sind 19 Punkte abzuziehen, wenn der Schadengutachter nicht bereits von einem gedachten Netto-Verkaufspreis ausgegangen ist. |

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AUSGABE: VA 11/2024, S. 187 · ID: 50196602

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