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LeasingDie Gutachterkosten beim Unfall mit dem Leasingfahrzeug: Wer ist da eigentlich der Geschädigte?

Abo-Inhalt16.01.20251759 Min. Lesedauer IWW

| Was bisher im Alltag der vorgerichtlichen Schadenregulierung und auch gerichtlich weitgehend problemlos durchlief, wird nun vermehrt zum Problem: Versicherer, die die Gutachterkosten ohnehin als gern genommenes Konfliktpotenzial betrachten, spielen beim Unfall mit dem Leasingfahrzeug zunehmend hinsichtlich der Gutachterkosten die Karte „fehlende Aktivlegitimation“. Das führt zu einer Leserfrage. |

Frage: Ich klage die Erstattung restlicher Gutachterkosten bei einem Reparaturschaden ein. Das verunfallte Fahrzeug ist geleast. Das Fahrzeug wurde repariert. Auftraggeber des Gutachtens ist der Leasingnehmer (LN). Der gegnerische Versicherer wendet ein, der Geschädigte sei der Leasinggeber (LG). Auch wenn der LN zur Reparatur verpflichtet sei, sei er nicht zur Einholung eines Gutachtens verpflichtet. Das AG Coburg erteilte mir folgenden Hinweis:

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AUSGABE: VA 2/2025, S. 25 · ID: 50272512

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