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HaushaltsführungsschadenDas müssen Sie bei schon vor dem Unfall vorhandener Haushaltshilfe vortragen

Abo-Inhalt16.08.20241366 Min. LesedauerVon VRiOLG a. D. Hans-Günter Ernst, Odenthal

| Sollen für einen Haushaltsführungsschaden die Kosten einer Haushaltshilfe geltend gemacht werden, die bereits vor dem Unfall beschäftigt wurde, ist besonderer Sachvortrag erforderlich. Das OLG Brandenburg hatte einen entsprechenden Fall zu entscheiden. |

1. Es kommt auf die Verhältnisse im Einzelfall an

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AUSGABE: VA 9/2024, S. 151 · ID: 50100655

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