Aktuelle GesetzgebungBundesrat will Strafe für verkehrsfeindliches Verhalten mit Todesfolge ändern
| Der Bundesrat dringt auf die Beseitigung eines „systematischen Widerspruchs“ in der Bestrafung verkehrsfeindlichen Verhaltens mit Todesfolge im Strafgesetzbuch. Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (21/1392) in den Bundestag eingebracht. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/1238) dazu war in der vergangenen Wahlperiode der Diskontunität anheimgefallen. |
Konkret fordert die Länderkammer eine Änderung der sogenannten Erfolgsqualifikation in § 315 Abs. 3 Nr. 2 StGB („Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“). Aktuell sieht die Vorschrift vor, dass mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird, wer „durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht“. Der Bundesrat fordert, auch die Todesfolge („durch die Tat den Tod oder...“) explizit zu nennen, und verweist auf eine entsprechende Formulierung in § 315d StGB („Verbotene Kraftfahrzeugrennen“). Die vom Bundesrat geplante Änderung hätte auch Auswirkungen auf den § 315b StGB („Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“). Dort wird in der Erfolgsqualifikation im Abs. 3 auf § 315 Abs. 3 StGB verwiesen.
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