ReparaturkostenBezahlt oder nicht bezahlt: Zur Indizwirkung der Werkstattrechnung i. V. m. dem Gutachten
| Der Rechtsprechung zum Werkstattrisiko möchten viele Versicherer dadurch entkommen, dass sie das Werkstattrisiko nur bei einer vom Geschädigten bereits bezahlten Rechnung gelten lassen wollen. Dass die nicht erstatteten Rechnungsanteile mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Geschädigten noch nicht ausgeglichen wurden, wenn die Sache vor Gericht ist, entspricht der Lebenserfahrung. |
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AUSGABE: VA 2/2022, S. 25 · ID: 47909637