AusfallschadenAuch beim Unfall am Nachmittag gibt es Nutzungsausfall für den ganzen Tag
| Auch wenn sich der Unfall gegen 16:15 Uhr am Nachmittag ereignet, wird die volle tägliche Nutzungsausfallpauschale geschuldet. Eine anteilige Abrechnung findet nicht statt, entschied das AG Dresden. |
Das ist schon deshalb richtig, weil es ja nicht zwingend ist, dass ein Fahrzeugnutzer die Nutzung gleichmäßig über den Tag verteilt. Steht das Fahrzeug zum Beispiel vom frühen Morgen bis zum Feierabend um 16:00 Uhr auf dem Firmenparkplatz, wird es in dem Zeitraum nicht genutzt. Dann beginnt ggf. die intensivere Nutzung erst am Nachmittag.
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AUSGABE: VA 8/2022, S. 133 · ID: 48458288