AutokaufAnkauf als Unfallwagen durch Autohändler von privat und manipulierter Kilometerstand
| Ein Autohändler erwirbt über die Restwertbörse AutoOnline ein Unfallfahrzeug von einer Privatperson. Angeboten wurde es mit „56.556 km abgelesen“. Eine spätere Auskunft des Vorvorbesitzers ergab, dass er das Fahrzeug bereits mit mehr als 250.000 km verkauft hatte. Der Autohändler trat vom Kaufvertrag zurück. Der private Verkäufer akzeptierte das nicht mit der Begründung, er habe vom veränderten Kilometerstand nichts gewusst. Darauf allerdings, so ganz richtig das OLG Nürnberg, kommt es für die Einstufung als Sachmangel gar nicht an. |
1. Im seit 1.1.22 geltenden Kaufrecht ist die Rechtslage insoweit identisch
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AUSGABE: VA 3/2025, S. 45 · ID: 50317822
