Alt- und VorschädenAltes Fahrzeug, hohe Laufleistung, unbekannte Historie
| Bei einem alten Fahrzeug mit hoher Laufleistung, das nicht in erster Hand ist, ist die Historie meist nicht lückenlos bekannt. Hier spricht bereits die Lebenserfahrung dafür, dass es den ein oder anderen Schaden erlitten haben könnte. Das ist eine Steilvorlage für den Versicherer, der genau diese These aufstellt und den Geschädigten damit in Vortragsnot bringen möchte. |
In solchen Fällen muss der bearbeitende Anwalt von Anfang an die Qualität des Gutachtens prüfen. Ein sehr positives Beispiel ist folgende Formulierung aus einem Schadengutachten, die – an den jeweiligen Vorgang angepasst – oftmals dazu führen wird, dass ein souveränes Gericht von seinen auf das Gutachten gestützten Schätzungsmöglichkeiten aus § 287 Abs. 2 ZPO ohne aufwendige Beweisaufnahme Gebrauch machen wird:
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AUSGABE: VA 2/2024, S. 22 · ID: 49860390