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NutzungsausfallAG Velbert zu Ersatzteilbeschaffungsproblemen

14.02.2024373 Min. Lesedauer IWW

| Trotz eines fünfstelligen Schadens war das Fahrzeug der Geschädigten noch fahrfähig und verkehrssicher. Deshalb wurden erst die Ersatzteile bestellt. Als außer der Anhängezugvorrichtung, deren Lieferung in wenigen Tagen erfolgen sollte, alles eingetroffen war, gab die Geschädigte das Auto in die Werkstatt. Dann verzögerte sich die Lieferung der Anhängerkupplung doch. Und der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob die Geschädigte schon vor Eintreffen des letzten Teils die Reparatur beauftragen durfte. |

Die Behauptung der Beklagten, die Geschädigte habe aufgrund der Corona-pandemie und des Ukraine-Kriegs etwaige Lieferschwierigkeiten in Bezug auf die Anhängerkupplung vorhersehen müssen, verwarf das AG Velbert als pauschalen, nicht berücksichtigungsfähigen Vortrag ohne konkreten Bezug zur tatsächlichen Liefersituation von Anhängerkupplungen zum maßgeblichen Zeitpunkt.

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AUSGABE: VA 3/2024, S. 38 · ID: 49894024

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