FahrerlaubnisentzugAbsehen von Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt
| Je weiter die festgestellte BAK von der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 ‰) entfernt ist, desto höher sind die Anforderungen an die für das Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit festzustellenden alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. Das hat jetzt noch einmal das LG Berlin bekräftigt. |
Hier hatte der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt eine BAK von 0,46 %. Nach Angaben der Polizei fuhr er an einer Ampel rückwärts, um einen Bekannten am Straßenrand zu grüßen. Dabei rammte er ein etwa 1,5 m hinter ihm stehendes Fahrzeug.
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AUSGABE: VA 7/2025, S. 124 · ID: 50341302