Subjektbezogener SchadenbegriffVersicherer weist Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs vorgerichtlich zurück: Zu Recht?
| In vielen Anwaltskanzleien sind die Spielregeln, die der BGH für die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs in der Ausprägungsform des Werkstattrisikos aufgestellt hat, in den Rechtsstreitigkeiten vor Gericht vorbildlich umgesetzt: Soweit der Kläger die offenen Rechnungen noch nicht selbst gezahlt hat, wird Zahlung an den jeweiligen Rechnungssteller verlangt, Zug um Zug gegen die Vorteilsausgleichsabtretung. Doch in der vorgerichtlichen Abwicklung gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Aber konsequenter Weise ist auch hier bereits der vom BGH aufgezeigte Weg zu gehen. |
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AUSGABE: UE 1/2025, S. 7 · ID: 50263588