RegressRegress des Versicherers gegen die Werkstatt: Neue Angriffe auf Schadengutachten
| Ein Versicherer gibt nicht auf: Muss er auf der Grundlage des subjektbezogenen Schadenbegriffs die Reparaturkosten einer Instandsetzung auf der Grundlage der gutachterlichen Feststellungen an den Geschädigten erstatten, verlangt er vom Geschädigten die Zug-um-Zug-Abtretung von dessen angeblichem Rückforderungsanpruch gegen die Werkstatt. Das geht im Grundsatz in Ordnung, denn so hat es der BGH vor Jahrzehnten mit Gültigkeit bis heute entschieden. Nach weit überwiegender Rechtsprechung hat eine seriös arbeitende Werkstatt da aber nichts zu befürchten. |
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AUSGABE: UE 5/2023, S. 13 · ID: 49417545