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GutachterkostenLG München I: Nichtssagende Reparaturbestätigung reicht nicht

28.07.20257098 Min. Lesedauer IWW

| Darauf, dass der Dreizeiler mit ein paar Lichtbildern vom reparierten Fahrzeug als Reparaturbestätigung des Schadengutachters nicht reicht, hat UE mehrfach hingewiesen. Nun hat dies das LG München I eindrucksvoll bestätigt. Und zwar in einem Verfahren, mit dem das Ziel verfolgt wurde, den Eintrag in die HIS-Datei wegen durchgeführter Reparatur zu löschen. |

Der Schadengutachter hatte mitgeteilt, lediglich eine äußere Sichtprüfung ohne Demontage vorgenommen zu haben. Es gab also keinen oder jedenfalls keinen dokumentierten Blick hinter die Kulissen. Für die Prüfung, ob eine vollständige und fachgerechte Reparatur nach Gutachten durchgeführt wurde, muss der Gutachter – so das Gericht – die Vorgaben des ursprünglichen Schadengutachtens abarbeiten und darstellen, was wie repariert wurde. Es muss dargestellt werden, was nur instandgesetzt und was erneuert wurde. Eine lediglich äußere Sichtprüfung reicht dafür nicht aus. Die beigefügten Lichtbilder, die den jeweiligen Schadenbereich nur von außen und nur aus der Entfernung zeigen, führen auch nicht weiter (LG München I, Urteil vom 25.10.2024, Az. 17 S 6937/24, Abruf-Nr. 248770).

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AUSGABE: UE 8/2025, S. 2 · ID: 50461607

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