Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. UE Unfallregulierung effektiv
  3. Abgebrochene Reparatur und damit verbundene Zusatzkosten: Das ist „Sachverständigenrisiko“

ReparaturkostenAbgebrochene Reparatur und damit verbundene Zusatzkosten: Das ist „Sachverständigenrisiko“

Abo-Inhalt31.07.20257685 Min. Lesedauer IWW

| Ein Schadengutachten liegt vor, die Werkstatt bestellt die Ersatzteile und beginnt mit der Reparatur. Nach der Demontage verschiedener Teile wird sichtbar, dass innenliegend erheblicher weiterer Schaden vorhanden ist. Nun wird die Reparatur auf Wunsch des Geschädigten abgebrochen. Diese Situation ist Anlass für eine Leserfrage. |

Frage: Bei einem Haftpflichtschaden wird die vom Geschädigten beauftragte Reparatur auf Weisung des Geschädigten beendet, nachdem weiterer Schaden zu Tage trat. Der Versicherer reguliert daraufhin den Wiederbeschaffungsaufwand (WBW minus Restwert). Die Erstattung der bisherigen Arbeitskosten und vor allem die Kosten, die der Hersteller wegen der Rücknahme der Ersatzteile berechnet und die der Reparaturbetrieb weiterberechnet, verweigert der Versicherer. Ist es richtig, dass der Geschädigte darauf sitzen bleibt? Ist das nicht auch ein Fall für das Sachverständigenrisiko?

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: UE 8/2025, S. 7 · ID: 50490602

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte