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ReparaturkostenDesinfektionskosten: Der Erstattungsbetrag wird eingehegt

20.09.20229083 Min. Lesedauer IWW

| Das AG Augsburg spricht die Erstattung der Desinfektionskosten zu. Aber es senkt den dafür angemessenen Betrag. Das hat die Stuttgarter Justiz mit dem dortigen Maximum von 25 Euro netto ja bereits vorgemacht. |

Das AG Augsburg schätzt seit geraumer Zeit die notwendigen Kosten nur noch mit einem AW + fünf Euro Material zzgl. MwSt., weil die Arbeitsschritte routiniert und die Materialien inzwischen günstiger seien (AG Augsburg, Urteil vom 29.08.2022, Az. 72 C 180/22, Abruf-Nr. 231306, eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Moser, Bad Wörishofen).

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AUSGABE: UE 10/2022, S. 2 · ID: 48587078

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