StandkostenDer vom Versicherer benannte Aufkäufer holt das Fahrzeug erst nach Wochen ab – Standkosten sind zu erstatten
| Hat der Geschädigte das Unfallfahrzeug an den vom gegnerischen Haftpflichtversicherer benannten Aufkäufer veräußert und kommt der erst Wochen später zum Abholen zum Abschleppunternehmer, bei dem es steht, muss er die Standkosten erstatten, so das AG Böblingen. |
Nachdem der von dem Versicherer benannte Aufkäufer das Fahrzeug des Geschädigten erst so spät bei dem Abschleppunternehmen abgeholt hat, hat sich der Versicherer die Verzögerung bei der Abholung des Fahrzeugs zurechnen zu lassen. Die vom Geschädigten geltend gemachten 59 Tage sind im Hinblick auf die verzögerte Abholung gerechtfertigt (AG Böblingen, Urteil vom 12.06.2024, Az. 20 C 61/24, Abruf-Nr. 241995, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen).
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AUSGABE: UE 7/2024, S. 2 · ID: 50066048