Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. UE Unfallregulierung effektiv
  3. Demontage des Stoßfängers bei Begutachtung ist sachgerecht

DemontagekostenDemontage des Stoßfängers bei Begutachtung ist sachgerecht

25.11.20243887 Min. Lesedauer IWW

| Der Stoßfänger wurde bei einem Haftpflichtschaden beschädigt. Aus den Lichtbildern im Gutachten ergibt sich, dass der Stoßfänger demontiert wurde, um das Schadensausmaß zu ermitteln. Das hält das AG Hannover für sachgerecht. |

Denn es ist gerichtsbekannt, dass die aus Kunststoff bestehenden Stoßfängerverkleidungen moderner Fahrzeuge nach einem Aufprall in die Ursprungsform „zurückspringen“ können, sodass eine Verformung der dahinter bzw. darunter liegenden Teile nur durch Demontage der Verkleidung sicher beurteilt werden kann. Insofern bestehen keine Zweifel daran, dass die Aufwendungen für den Ausbau des Stoßfängers als Schadensermittlungskosten vom Versicherer zu erstatten sind. Soweit der Versicherer einwendet, dass auch in der von ihm bereits beglichenen Reparaturrechnung Kosten für den Ausbau des Stoßfängers enthalten seien, sodass er diese Kosten dann doppelt zahlen müsse, dringt er nicht durch. Denn die Kosten der Reparatur sind grundsätzlich zusätzlich zu den Schadensfeststellungskosten zu erstatten (AG Hannover, Urteil vom 17.09.2024, Az. 552 C 5468/24, Abruf-Nr. 245011, eingesandt von Rechtsanwalt Lukas Schrader, Hartmannsdorf).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: UE 12/2024, S. 3 · ID: 50246277

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte