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RestwertBei Nutzung einer Restwertbörse: Wie lange ist das Fahrzeug einzustellen?

Abo-Inhalt03.07.2023526 Min. Lesedauer IWW

| Bei Geschädigten, die gewerblich mit dem An- und Verkauf von Fahrzeugen zu tun haben, muss der Restwert lt. BGH auch mit Hilfe der Restwertbörsen ermittelt werden. Daraus ergibt sich für einen Schadengutachter unter UE-Lesern eine Fragestellung. |

Frage: Wenn eine Restwertbörse zur Ermittlung des Restwerts eingesetzt werden muss, wie lange muss das Fahrzeug dann in der Börse für potenzielle Bieter sichtbar sein?

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AUSGABE: UE 8/2023, S. 11 · ID: 49580996

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