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AusfallschadenAG Siegburg: Nutzungsausfallentschädigung für 52 Tage nach 22 Miettagen

Top-BeitragAbo-Inhalt31.01.20221819 Min. Lesedauer IWW

| Ein Lehrstück dafür, dass es beim Ausfallschaden auf die tatsächlichen Umstände ankommt und nicht auf die Prognose des Ausfallzeitraums, kommt vom AG Siegburg. Der Zeitablauf – im Urteilsfall insgesamt 74 Tage – basiert auf einem Mix aus Trödelei beim Versicherer, den Dezember-Feiertagen und einer langsamen Zulassungsstelle. Mit alledem wollte der Versicherer nichts zu tun haben. Hat er aber doch, wie das Gericht herausarbeitet. UE macht Sie mit den Details des Urteils und den typischen Einwendungen der Versicherer vertraut. |

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AUSGABE: UE 2/2022, S. 14 · ID: 47917834

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