GutachterkostenAG Schmallenberg bejaht Erstattung der Gutachterkosten unter Berücksichtigung des Sachverständigenrisikos
| Vom AG Schmallenberg kommt ein perfekt gemachtes Urteil zur Erstattung der Gutachterkosten unter Berücksichtigung des Sachverständigenrisikos, wenn der Geschädigte selbst die Erstattung durchsetzt. |
Auf der Grundlage des Schriftsatzes der einsendenden Anwältin hat das AG Schmallenberg eine Urteilsbegründung niedergelegt, die es ihm selbst für künftige Rechtsstreite leicht macht: Copy and paste. Auch anderen Gerichten sollte dieses Urteil in Rechtsstreitigkeiten des Geschädigten gegen den gegnerischen Versicherer als Vorlage präsentiert werden, auf dass es immer mehr Urteile in dieser Qualität geben wird (AG Schmallenberg, Urteil vom 21.12.2024, Az. 3 C 27/24, Abruf-Nr. 246026, eingesandt von Rechtsanwältin Verena Höfer, Siegen).
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AUSGABE: UE 2/2025, S. 4 · ID: 50292037