GutachterkostenAG Münster: Fahrzeit in Gutachterrechnung ist nicht laienerkennbar unberechtigt
| Es hat immer wieder Versuche von Sachverständigen gegeben, dem Geschädigten auch die Fahrzeit in Rechnung zu stellen. Immerhin sieht das JVEG das auch vor, aber nur, wenn der Gutachter insgesamt nach Zeitaufwand abrechnet. Vereinzelt haben Gerichte diese Position auch zugesprochen (z. B. das AG Oberhausen, Urteil vom 05.03.2018, Az. 37 C 323/18, Abruf-Nr. 200767). Einen neuen Aspekt bringt das AG Münster ein: Unter dem Gesichtspunkt des Sachverständigenrisikos hat es die Position dem Geschädigten gegen Vorteilsausgleichsabtretung zugesprochen |
Abrechnung der Fahrzeit durch Gutachter fällt unter Sachverständigenrisiko
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: UE 8/2025, S. 8 · ID: 50481272