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GutachtenkostenAG Greifswald zur Bagatellgrenze für Gutachten

30.03.20224478 Min. Lesedauer IWW

| Das AG Greifswald sieht die Bagatellgrenze nicht als festen Betrag, sondern je nach Schadenbild, das sich dem Geschädigten als Laien zeigt, im Bereich von 700 bis etwa 1.000 Euro. |

Ein Schaden in Höhe von 1.002,73 Euro netto liegt jedenfalls darüber (AG Greifswald, Urteil vom 23.03.2022, Az. 44 C 267/21, Abruf-Nr. 228382, eingesandt von Sachverständiger Gerd Hascher, Zinnowitz).

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AUSGABE: UE 5/2022, S. 5 · ID: 48138297

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