GutachterkostenAG Frankfurt a. M.: Kosten der Vorschadenuntersuchung mittels Thermoscan sind zu erstatten
| Einzelne Versicherer wollen ihren Vorteil im Nebel eines Vorschadeneinwands offenbar nicht aufgeben. Eine faktenbringende Untersuchung des jeweiligen Fahrzeugs bekämpfen sie daher auf der Kostenebene. Damit war ein Versicherer beim AG Frankfurt a. M. erfolglos. Er muss dem Geschädigten die Kosten der Vorschadenuntersuchung mittels Thermoscan erstatten. |
Lackschichtdickenmessung ist nur eine Behelfslösung
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AUSGABE: UE 1/2025, S. 13 · ID: 50262568