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ReparaturkostenAG Coburg: Keine Desinfektionskostenerstattung ab Mitte 2022 mehr

29.12.20221793 Min. Lesedauer IWW

| Für Unfälle ab Mitte 2022 werden scheinbar beim AG Coburg keine Desinfektionskosten mehr zugesprochen. UE liegen zwei Entscheidungen verschiedener Abteilungen vor. |

UE hat Sie in der Ausgabe 1/2023, Seite 4 über den Hinweis des AG Coburg, Abteilung 14 C, informiert, wonach der Schädiger für Reparaturen ab Frühjahr 2022 die Desinfektionskosten nicht mehr erstatten muss (AG Coburg, Verfügung vom 08.12.2022, Az. 14 C 4568/22, Abruf-Nr. 232785, eingesandt von Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz, Lübeck). Nun liegt ein identischer Hinweis der Abteilung 12 C vor (AG Coburg, Verfügung vom 14.12.2022, Az. 12 C 3798/22, Abruf-Nr. 232921, eingesandt von Rechtsanwältin Janine Markowsky, BULEX, Augsburg). Daraus kann man den Schluss ziehen, dass die Richter am AG Coburg insoweit untereinander abgestimmt sind.

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AUSGABE: UE 2/2023, S. 1 · ID: 48965345

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