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AbschleppkostenAbschleppunternehmer von der Polizei ausgewählt: Kein Preisvergleich bei Abschleppkosten erforderlich

17.09.20242527 Min. Lesedauer IWW

| Das AG Sonthofen sagt in Übereinstimmung mit vielen Gerichten zum „Hakenrisiko“: Wird der Abschleppunternehmer durch die Polizei herbeigerufen, ist ein Auswahlverschulden des Geschädigten ausgeschlossen. |

Denn in dem Fall hat der Geschädigte auch keinen Einfluss auf die Preisgestaltung. Also wird der Geschädigte nicht mit eventuellen Mehraufwendungen der Schadenbeseitigung belastet, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen waren und die ihren Grund darin haben, dass die Schadenbeseitigung in einer fremden, von ihm nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfand (AG Sonthofen, Urteil vom 06.08.2024, Az. 3 C 96/24, Abruf-Nr. 243811, eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Metzler, Immenstadt).

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AUSGABE: UE 10/2024, S. 2 · ID: 50165986

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