ReparaturkostenAbrechnung von bestimmten Rechnungspositionen: Was Gerichte zur Laienerkennbarkeit sagen
| Wenn es richtig und laienerkennbar offensichtlich wäre, dass eine Rechnungsposition von vornherein nicht berechtigt wäre, unterfiele sie insoweit nicht dem durch den subjektbezogenen Schadenbegriff gegebenen Schutz. Der Geschädigte darf sie dann also nicht für richtig halten. Deshalb versuchen viele Versicherer nun, manche Positionen in diese Ecke zu schieben. UE erläutert anhand verschiedener Urteile die Einzelheiten. |
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AUSGABE: UE 2/2025, S. 6 · ID: 50275121