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UmsatzsteuerVorsteuern: Bis wann müssen Sie eine gemischt genutzte Immobilie dem Unternehmen zuordnen?

Abo-Inhalt03.01.2022629 Min. LesedauerVon Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer

| Der EuGH hat Stellung bezogen, ob es mit Unionsrecht vereinbar ist, dass die deutsche Finanzverwaltung verlangt, dass bei einem gemischt genutzten Gegenstand für Vorsteuerzwecke die Zuordnung zum unternehmerischen Bereich spätestens zum Zeitpunkt der Abgabefrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung erfolgen muss. SSP stellt Ihnen Hintergrund und Ausgang vor und erläutert die Folgen für die Zuordnungspraxis. |

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AUSGABE: SSP 1/2022, S. 26 · ID: 47755432

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