VerlustverrechnungTermingeschäfte und Forderungsausfälle: Gesetzgeber hebt Verlustbegrenzung auf
| Eigentlich sollte die Abgeltungsteuer die Besteuerung der Kapitalerträge vereinfachen. Im Widerspruch dazu stehen unzählige Verlustverrechnungsbeschränkungen. Nun hat der Gesetzgeber reagiert und die Abgeltungsteuer wieder etwas einfacher gemacht: Zwei Verlustverrechnungsbeschränkungen sind entfallen – und das sogar rückwirkend. |
Termingeschäfte: Verluste waren bisher nur bis 20.000 Euro verrechenbar
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AUSGABE: SSP 12/2024, S. 40 · ID: 50247799