einkommensteuerSteuergünstige Mitarbeiterbindung: Handykosten erstatten und Smartphone überlassen
| Im allgegenwärtigen Fachkräftemangel wird das Thema Mitarbeiterbindung immer wichtiger. Hier bieten sich rund um das private Smartphone von Mitarbeitern viele Möglichkeiten, steuersparende Modelle umzusetzen. Das fängt bei der Kostenerstattung an, wenn ein Mitarbeiter sein Smartphone (auch) für betriebliche Zwecke nutzt und hört bei der Überlassung eines rein privat genutzten Smartphones auf. SSP zeigt, welche Gestaltungen der Steuergesetzgeber fördert. |
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AUSGABE: SSP 3/2022, S. 17 · ID: 47905999